Kinderbetreuung wieder eingeschränkt möglich

Kinderbetreuung wieder eingeschränkt möglich

12. Juni 2020


Liebe Bürgerinnen und Bürger,


nachdem die Kindergärten aufgrund der Corona-Pandemie über mehrere Wochen geschlossen waren und nur eine Notbetreuung anbieten konnten, hat die hessische Landesregierung die Rahmenbedingungen dafür festgelegt, dass seit 2. Juni das Betreuungsangebot wieder ausgeweitet werden konnte.

Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gab es eine vergleichbare Situation. Die Einschränkungen in allen Bereichen des Lebens der Bürger waren aber unerlässlich, um dramatischen Konsequenzen, wie sie in vielen anderen Ländern, wie zuletzt in den USA und Brasilien zu verhindern. Die durch die Politik ergriffenen Maßnahmen sind notwendig gewesen, und sie sind es auch jetzt noch, weil es immer noch darum geht, die Gesundheit und das Leben der Menschen in unserem Land zu schützen und dafür die Verbreitung des Virus bestmöglich einzudämmen und zu verlangsamen.


Trotz allem muss es ein zwingendes Anliegen sein, zu versuchen die negativen Folgen der Maßnahmen so gering wie möglich zu halten, insbesondere, wenn es um unsere Kleinsten, die Schutzbedürftigsten in unserer Gesellschaft geht. Denn auch Kinder in den Kindertagesstätten haben ein Recht auf Bildung sowie ein Recht auf Spiel und Freizeit. Hier werden ihre sprachlichen, sozialen und musischen Fähigkeiten gefördert und unterstützt.

Deshalb begrüßt die CDU Ober-Mörlen die Entscheidung der Hessischen Landesregierung, ab dem 2. Juni den eingeschränkten Kitabetrieb in weitgehender Flexibilität von den Kommunen vor Ort gestalten zu lassen. Die Regierung ist dabei dem ausdrücklichen Wunsch der Elternvertreter, Kindergartenträgern, den Kirchen und den kommunalen Spitzenverbänden gefolgt, vor Ort selbst zu entscheiden, welches Betreuungsangebot den Kindern und Eltern gemacht werden kann. Jede Kita hat andere Voraussetzungen, andere personelle Ressourcen, andere Räumlichkeiten. Wie viele Kinder wann und wie oft verantwortbar wieder in die Kita dürfen, kann deshalb nur vor Ort von den Trägern der Kitas entschieden werden.   


Mit den Hygieneempfehlungen und der ab dem 2. Juni geltenden Corona-Verordnung setzt das Land einen flexiblen Rahmen, den jede Kita individuell, abhängig von personellen und räumlichen Voraussetzungen ausgestalten kann. Dadurch wird dem Wunsch vieler Eltern Rechnung getragen, so vielen Kindern wie möglich im „eingeschränkten Regelbetrieb" eine Betreuung zu bieten.

Wir freuen uns, dass es nach den Rückmeldungen, die uns erreicht haben, insbesondere den beiden kirchlichen Trägern in Ober-Mörlen und Langenhain-Ziegenberg gelungen ist, die in ihrem Verantwortungsbereich liegende Kindergartenbetreuung flexibel, verantwortungsvoll und im Interesse der Kinder und Familien so schnell umzusetzen.


Ihre CDU-Fraktion

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