Neubau Sporthalle:
Einschränkungen und Auflagen
nicht akzeptabel
Die CDU
vertritt in der Frage eines
Neubaus einer Sporthalle auf
dem Lekkerkerkplatz eine
klare Haltung. Die
rechtlichen Auflagen und
Einschränkungen, die
zugleich zu
Kostensteigerungen führen
(erhöhte Planungskosten,
Kosten für Lärmschutzwände
und andere
Lärmschutzmaßnahmen) machen
einen Neubau an diesem
Standort von Beginn an
unrentabel. Die CDU hat dies
bereits mehrfach ausführlich
dargelegt. Die FWG hat jetzt
allerdings sehr pauschal
Aussagen getroffen, die im
Kern nicht nachvollziehbar
sind.
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Pauschale Vorwürfe der
FWG, die CDU wolle
Gebäude grundsätzlich
nach 30 Jahren abreißen,
sind Unsinn. Ob eine 30
Jahre alte Halle saniert
oder neu aufgebaut wird,
hängt allein von
wirtschaftlichen
Gesichtspunkten ab.
Kostet eine Sanierung
mit angeschlossener
Sporthalle unter
Berücksichtigung der
jetzt schon
feststehenden
Einschränkungen
annähernd so viel wie
ein moderner Neubau ohne
Einschränkungen an
anderer Stelle, dann ist
das letztere
vorzuziehen. Laut
Architektenbüros auf der
Bürgerversammlung ist
bspw. ein Gesamtneubau
„In den Weiden“ nur rund
600.000 Euro teurer als
die Maßnahmen auf dem
Lekkerkerkplatz. Dies
entspricht fast der
Summe, die SPD, FWG und
Grüne im Haushalt für
2010 und 2011 zur
Sanierung der
Usatalhalle eingestellt
haben (400.000 €). Und
die Kosten für die
Lärmschutzmaßnahmen
waren damals auch noch
nicht eingerechnet. Das
Geld wäre in einem
Neubau besser angelegt
gewesen.
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Die
Erreichbarkeit eines
Hallenkomplexes auf dem
Lekkerkerkplatz ist
nicht besser als an
einem anderen Standort
auch. Beispielsweise
hätten Anwohner im
Westen Ober-Mörlens (z.
B. „Dichterviertel“)
beim Standort „In den
Weiden“ lediglich eine
ähnliche Wegstrecke vor
sich wie heute bereits
die Bewohner im Osten
Ober-Mörlens (z.B.
zwischen Pfarrwiesen und
Gartenstraße). Die Frage
der guten Erreichbarkeit
jeden Standorts liegt
immer im Auge des
Betrachters
unterschiedlich.
Außerdem wird auch die
Usatalhalle heute schon
meist mit dem Auto
angefahren.
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Der
Standort Usatalhalle
schützt leider in keiner
Weise vor Vandalismus.
Alle Bürgerinnen und
Bürger konnten sich
gerade letzte Woche
selbst von den Graffitis
an den Hallenwänden
überzeugen. Alle
Kommunen bauen heute
ihre Hallen außerhalb
von Wohngebieten und der
leider nie ganz zu
vermeidende Vandalismus
ist dort keinesfalls
höher als das, was wir
an der Usatalhalle seit
Jahren erleben.
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Aktuell wird die
Bauvoranfrage beim
Wetteraukreis
vorbereitet. Hierzu hat
die FWG ein paar pikante
Einzelheiten, die im
Bauausschuss mitgeteilt
wurden, bisher
unterschlagen. Zum einen
ist das Gebiet rund um
den „Kiebitzmarkt“ kein
reines Gewerbegebiet wie
die FWG schreibt,
sondern Mischgebiet aus
Wohnbebauung und
Gewerbe. Damit die
Bauvoranfrage vom
Wetteraukreis bezüglich
der Lärmschutzauflagen
überhaupt Aussicht auf
Erfolg hat, soll der
Bebauungsplan für dieses
Gebiet verändert werden.
Künftig dort zu bauende
Häuser oder Wohnungen
müssen in der Planung so
ausgerichtet sein, dass
„schutzbedürftige Räume
in Richtung Sport- und
Kulturzentrum“
ausgeschlossen sind. Im
Klartext: Bei Neubauten
müssen künftig
beispielsweise
Schlafzimmer Richtung
Westen liegen und
Abstellräume Richtung
Hallenkomplex. Pikant
dabei auch: Wenn die
Besitzer dem nicht
zustimmen, kann nach §
42 Baugesetzbuch die
Gemeindevertretung den
derzeitigen
Bebauungsplan trotzdem
entschädigungsfrei
ändern. Die CDU hofft,
dass SPD, FWG und Grüne
nicht soweit gehen.
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Zusammenfassend kann man
sagen, dass die Auflagen
und Einschränkungen, die
mit einem Hallenneubau
auf dem Lekkerkerkplatz
einhergehen, immer
weiter zunehmen:
Nutzungsverbot ab 22 Uhr
für die neue Sporthalle,
meterhohe
Lärmschutzwände und
andere
Lärmschutzmaßnahmen,
einschränkende
Bebauungsmöglichkeiten
für die Nachbarn. Dies
alles ist keine
vernünftige Lösung.
„Cool bleiben“ wie die
FWG meint, kann man vor
diesem Hintergrund und
einer damit verbundenen
Millionen schweren
Steuerverschwendung
daher nicht.
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Der
Schutz vor Lärm ist in
der heutigen Zeit ein
berechtigtes Anliegen.
Dass es hierbei auch zu
Dilemma-Situationen
kommt zwischen einem
öffentlichen Anspruch
der Allgemeinheit und
dem Einzelnen, lässt
sich leider nicht
vermeiden. Aber wir
müssen nüchtern zur
Kenntnis nehmen, dass
die Gerichte in der
Regel bei der Frage von
Lärm für den Einzelnen
entscheiden. Und die
Auflagen an Lärmschutz
werden in der Zukunft
noch steigen. Daher
werden heute neue Hallen
nie in Wohngebiete
gebaut. Die CDU ruft
daher zur Vernunft auf
und zur Abkehr von einem
Vorhaben, das mit all
den Auflagen,
Einschränkungen und
Kostensteigerungen zwar
umsetzbar ist, vor dem
aber alle Fachleute aus
guten Gründen abraten!
Ihre
CDU-Fraktion