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Kommunalpolitik
 

21. März 2010

Neubau Sporthalle:
Einschränkungen und Auflagen nicht akzeptabel

Die CDU vertritt in der Frage eines Neubaus einer Sporthalle auf dem Lekkerkerkplatz eine klare Haltung. Die rechtlichen Auflagen und Einschränkungen, die zugleich zu Kostensteigerungen führen (erhöhte Planungskosten, Kosten für Lärmschutzwände und andere Lärmschutzmaßnahmen) machen einen Neubau an diesem Standort von Beginn an unrentabel. Die CDU hat dies bereits mehrfach ausführlich dargelegt. Die FWG hat jetzt allerdings sehr pauschal Aussagen getroffen, die im Kern nicht nachvollziehbar sind.

  • Pauschale Vorwürfe der FWG, die CDU wolle Gebäude grundsätzlich nach 30 Jahren abreißen, sind Unsinn. Ob eine 30 Jahre alte Halle saniert oder neu aufgebaut wird, hängt allein von wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab. Kostet eine Sanierung mit angeschlossener Sporthalle unter Berücksichtigung der jetzt schon feststehenden Einschränkungen annähernd so viel wie ein moderner Neubau ohne Einschränkungen an anderer Stelle, dann ist das letztere vorzuziehen. Laut Architektenbüros auf der Bürgerversammlung ist bspw. ein Gesamtneubau „In den Weiden“ nur rund 600.000 Euro teurer als die Maßnahmen auf dem Lekkerkerkplatz. Dies entspricht fast der Summe, die SPD, FWG und Grüne im Haushalt für 2010 und 2011 zur Sanierung der Usatalhalle eingestellt haben (400.000 €). Und die Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen waren damals auch noch nicht eingerechnet. Das Geld wäre in einem Neubau besser angelegt gewesen.
     

  • Die Erreichbarkeit eines Hallenkomplexes auf dem Lekkerkerkplatz ist nicht besser als an einem anderen Standort auch. Beispielsweise hätten Anwohner im Westen Ober-Mörlens (z. B. „Dichterviertel“) beim Standort „In den Weiden“ lediglich eine ähnliche Wegstrecke vor sich wie heute bereits die Bewohner im Osten Ober-Mörlens (z.B. zwischen Pfarrwiesen und Gartenstraße). Die Frage der guten Erreichbarkeit jeden Standorts liegt immer im Auge des Betrachters unterschiedlich. Außerdem wird auch die Usatalhalle heute schon meist mit dem Auto angefahren.
     

  • Der Standort Usatalhalle schützt leider in keiner Weise vor Vandalismus. Alle Bürgerinnen und Bürger konnten sich gerade letzte Woche selbst von den Graffitis an den Hallenwänden überzeugen. Alle Kommunen bauen heute ihre Hallen außerhalb von Wohngebieten und der leider nie ganz zu vermeidende Vandalismus ist dort keinesfalls höher als das, was wir an der Usatalhalle seit Jahren erleben.
     

  • Aktuell wird die Bauvoranfrage beim Wetteraukreis vorbereitet. Hierzu hat die FWG ein paar pikante Einzelheiten, die im Bauausschuss mitgeteilt wurden, bisher unterschlagen. Zum einen ist das Gebiet rund um den „Kiebitzmarkt“ kein reines Gewerbegebiet wie die FWG schreibt, sondern Mischgebiet aus Wohnbebauung und Gewerbe. Damit die Bauvoranfrage vom Wetteraukreis bezüglich der Lärmschutzauflagen überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, soll der Bebauungsplan für dieses Gebiet verändert werden. Künftig dort zu bauende Häuser oder Wohnungen müssen in der Planung so ausgerichtet sein, dass „schutzbedürftige Räume in Richtung Sport- und Kulturzentrum“ ausgeschlossen sind. Im Klartext: Bei Neubauten müssen künftig beispielsweise Schlafzimmer Richtung Westen liegen und Abstellräume Richtung Hallenkomplex. Pikant dabei auch: Wenn die Besitzer dem nicht zustimmen, kann nach § 42 Baugesetzbuch die Gemeindevertretung den derzeitigen Bebauungsplan trotzdem entschädigungsfrei ändern. Die CDU hofft, dass SPD, FWG und Grüne nicht soweit gehen.
     

  • Zusammenfassend kann man sagen, dass die Auflagen und Einschränkungen, die mit einem Hallenneubau auf dem Lekkerkerkplatz einhergehen, immer weiter zunehmen: Nutzungsverbot ab 22 Uhr für die neue Sporthalle, meterhohe Lärmschutzwände und andere Lärmschutzmaßnahmen, einschränkende Bebauungsmöglichkeiten für die Nachbarn. Dies alles ist keine vernünftige Lösung. „Cool bleiben“ wie die FWG meint, kann man vor diesem Hintergrund und einer damit verbundenen Millionen schweren Steuerverschwendung daher nicht.
     

  • Der Schutz vor Lärm ist in der heutigen Zeit ein berechtigtes Anliegen. Dass es hierbei auch zu Dilemma-Situationen kommt zwischen einem öffentlichen Anspruch der Allgemeinheit und dem Einzelnen, lässt sich leider nicht vermeiden. Aber wir müssen nüchtern zur Kenntnis nehmen, dass die Gerichte in der Regel bei der Frage von Lärm für den Einzelnen entscheiden. Und die Auflagen an Lärmschutz werden in der Zukunft noch steigen. Daher werden heute neue Hallen nie in Wohngebiete gebaut. Die CDU ruft daher zur Vernunft auf und zur Abkehr von einem Vorhaben, das mit all den Auflagen, Einschränkungen und Kostensteigerungen zwar umsetzbar ist, vor dem aber alle Fachleute aus guten Gründen abraten!

Ihre CDU-Fraktion

 

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